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Ihre Rechte nach einem Unfall – einfach erklärt

Ein Unfall ist immer stressig – aber eines ist sicher: Als Geschädigter haben Sie starke Rechte. Viele davon kennen die meisten Autofahrer nicht.
Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht – ohne Nachteile, versteckte Kosten oder Ärger mit der Versicherung.

Anspruch auf freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert, und die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Ein unabhängiges Gutachten, das ich für Sie erstelle, stellt sicher, dass:

  • der Schaden vollständig erfasst wird

  • alle relevanten Positionen berücksichtigt sind

  • der Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert korrekt ermittelt wird

  • eine mögliche Wertminderung festgestellt wird

Recht
Lächelnde Mechanikerin

Anspruch auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Als Geschädigter entscheiden Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Sie sind nicht verpflichtet, ein Angebot oder eine Partnerwerkstatt der Versicherung anzunehmen.

Diese freie Wahl dient dazu, sicherzustellen, dass Sie eine Reparatur erhalten, die Ihren Ansprüchen entspricht.

Anspruch auf vollständigen Schadenersatz

Liegt ein unverschuldeter Haftpflichtschaden vor, haben Sie Anspruch auf die Erstattung aller unfallbedingten Kosten, dazu zählen unter anderem:

  • Reparaturkosten

  • Sachverständigenkosten

  • Abschleppkosten

  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • merkantile Wertminderung

  • eventuell erforderliche Anwaltskosten

Welche Positionen im Einzelnen erstattungsfähig sind, hängt vom jeweiligen Schadenfall ab. Ein Gutachten, das ich für Sie erstelle, schafft dafür eine verlässliche Grundlage.

Euro
Ausstellungsfläche im Autohaus

Mietwagen oder Nutzungsausfall – Ihre Entscheidung

Während der Reparatur oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie wählen zwischen:

  • Mietwagen

  • Nutzungsausfallentschädigung (pauschaler Tagesbetrag gemäß Fahrzeugklasse)

Die konkrete Höhe lässt sich anhand des Gutachtens, das ich für Sie erstelle, und anerkannter Tabellenwerte zuverlässig bestimmen.

Anspruch auf anwaltliche Unterstützung

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Hinweis:
Ich gebe keine persönlichen Empfehlungen, kann Ihnen aber auf Nachfrage allgemeine Hinweise geben, welche Art von Fachanwalt bei einem Schadenfall üblich ist.

Streitszene im Gerichtssaal
Zooming Kamera

Anspruch auf unabhängige Beweissicherung & neutrale Grundlage für Ihre Ansprüche

Ein qualifiziertes, unabhängiges Gutachten, das ich für Sie erstelle, dient als technische und rechtliche Grundlage für die Schadenregulierung. Es dokumentiert unter anderem:

  • Beweissicherung

  • Schadenhöhe

  • Reparaturweg

  • Nutzungsausfall

  • Wertminderung

  • Wiederbeschaffungswert & Restwert

Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich neutral, objektiv und ohne Bindung an Versicherungen, Werkstätten oder Anwälte. So erhalten Sie eine rechtssichere, transparente Dokumentation, auf deren Basis Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.

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