Unfallratgeber · Orientierung für Autofahrer

Nach dem Unfall.
Schritt für Schritt handeln.

Nach einem Verkehrsunfall sichern Sie zuerst die Unfallstelle und organisieren Hilfe. Bei Verletzten oder unklarem Gesundheitszustand wählen Sie 112. Danach sichern Sie Daten und Beweise, informieren die Versicherung und stimmen die Begutachtung ab.

Die Situation vor Ort bestimmt die Reihenfolge. Sicherheit und Hilfe für Verletzte gehen vor Fotos und Fahrzeugschäden. Für die technische Untersuchung ist Oleg Tashin Ihr Ansprechpartner; Fragen zu Haftung und individuellen Ansprüchen gehören in die anwaltliche Beratung.

Redaktion: ProCheck · Technischer Ansprechpartner: Oleg Tashin, Karosserie- und Fahrzeugbaumeister und Kfz-Sachverständiger · Aktualisiert: 6. Oktober 2026.

1. Unfallstelle sichern: Eigenschutz zuerst.

Halten Sie unverzüglich an. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und achten Sie beim Aussteigen auf den Verkehr. Ziehen Sie die Warnweste an. Bringen Sie sich und andere Beteiligte möglichst aus dem Gefahrenbereich; auf der Autobahn ist ein geeigneter Platz hinter der Schutzplanke wichtig. Lassen Sie Mitfahrende mithelfen, wenn sich die Aufgaben sicher aufteilen lassen.

Stellen Sie das Warndreieck so auf, dass nachfolgende Fahrzeuge rechtzeitig gewarnt werden. Geschwindigkeit, Sicht, Kurven und Kuppen beeinflussen den geeigneten Standort. Betreten Sie die Fahrbahn nicht unüberlegt, um eine Position zu markieren oder ein besseres Foto zu bekommen. Die Absicherung soll einen weiteren Unfall verhindern.

Bei einem kleinen Schaden die Fahrbahn freimachen.

Bei geringfügigem Schaden verlangt § 34 StVO, unverzüglich beiseite zu fahren. Eine schnelle Dokumentation ist hilfreich, wenn sie sicher möglich ist und das Räumen nicht verzögert. Bei schweren Schäden oder Verletzten hat die sichere Organisation der Hilfe Vorrang. Prüfen Sie die Situation, statt starr eine Liste abzuarbeiten.

Grundlagen: DRK: Absichern der Unfallstelle · § 34 StVO.

2. Verletzte und Notruf: Wann wählen Sie 112?

Wählen Sie 112 bei Verletzten, einem medizinischen Notfall oder wenn Sie den Gesundheitszustand einer betroffenen Person nicht sicher einschätzen können. Beschreiben Sie zuerst möglichst genau den Ort: Straße, Fahrtrichtung, nahe Anschlussstelle oder andere erkennbare Orientierungspunkte. Die Leitstelle fragt die weiteren Angaben ab, etwa was geschehen ist und wie viele Menschen Hilfe brauchen.

Legen Sie nicht vorzeitig auf. Warten Sie auf Rückfragen und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle. Sie kann bei erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen telefonisch unterstützen. Helfen und betreuen Sie betroffene Personen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte, soweit dies ohne eigene Gefährdung möglich ist.

Eine Begutachtung oder ein Anruf beim Sachverständigen ersetzt keine Notfallhilfe. Auch wenn das Fahrzeug teuer oder dringend benötigt wird: In diesen Minuten zählt zuerst der Mensch.

Weitere Anleitung: DRK: Notruf 112 und Fragen der Leitstelle.

3. Polizei rufen oder den Unfall selbst dokumentieren?

Die Bayerische Polizei empfiehlt die polizeiliche Aufnahme insbesondere bei Verletzten, erheblichen Sachschäden und Verdacht auf Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Beteiligung oder der Hergang unklar ist, kann die Polizei erforderlich sein. 110 ist für eine dringende polizeiliche Situation vorgesehen; bei einem nicht dringenden Anliegen können Sie die zuständige Dienststelle kontaktieren.

Nicht einfach wegfahren.

Ermöglichen Sie die notwendigen Feststellungen zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug und Ihrer Beteiligung. Haben Sie etwa ein geparktes Fahrzeug beschädigt und niemand ist anwesend, reicht ein Zettel allein nicht. Warte- und Meldepflichten richten sich nach der konkreten Situation; lassen Sie das Vorgehen mit der Polizei klären, statt sich auf eine pauschale Minutenregel zu verlassen.

Wenn die Polizei den Unfall aufnimmt, notieren Sie Dienststelle und Aktenzeichen. Eine polizeiliche Aufnahme ersetzt nicht die technische Kalkulation des Fahrzeugschadens. Haftungsfragen und die spätere Schadenregulierung müssen gesondert betrachtet werden.

Hinweise: Bayerische Polizei: Verhalten nach Verkehrsunfall · Feststellungspflichten nach § 34 StVO.

4. Daten austauschen, Fotos machen und Zeugen notieren.

Welche Informationen sind wichtig?

Notieren Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen, Fahrzeugdaten und vorhandene Versicherungsangaben der Beteiligten. Eine Telefonnummer erleichtert spätere Rückfragen. Halten Sie Datum, Uhrzeit und Unfallort fest. Unterscheiden Sie Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und die Person am Steuer, wenn diese Angaben voneinander abweichen.

Fragen Sie mögliche Zeugen nach Namen und erreichbaren Kontaktdaten. Schreiben Sie auf, was die Person tatsächlich gesehen hat. Eigene Wahrnehmungen, Angaben anderer und Vermutungen sollten in Ihren Notizen unterscheidbar bleiben.

Welche Bilder helfen bei der Schadenaufnahme?

Beginnen Sie mit Übersichtsaufnahmen, die Fahrzeugpositionen und Umgebung nachvollziehbar machen. Ergänzen Sie Ansichten der betroffenen Fahrzeugseite und Nahaufnahmen der Beschädigungen. Achten Sie auf Orientierung und ausreichendes Licht. Ein Detailfoto ohne Überblick kann später schwer zuzuordnen sein.

Bewahren Sie die Originaldateien auf, statt nur beschnittene Bildschirmfotos zu behalten. Notieren Sie, wenn ein Fahrzeug vor der Aufnahme bereits versetzt wurde. Dokumentieren Sie sichtbare Schäden, aber lösen Sie keine Verkleidungen an der Unfallstelle. Für einen Fotowinkel lohnt sich kein Risiko im fließenden Verkehr.

Zur Dokumentation: ADAC: Verhalten und Beweissicherung nach einem Unfall.

5. Unfallbericht ausfüllen: Tatsachen statt Schuldanerkenntnis.

Ein Unfallbericht hilft, Angaben zu Beteiligten, Fahrzeugen und Hergang zusammenzuführen. Ein vorgedruckter Europäischer Unfallbericht ist dafür praktisch. Beschreiben Sie Bewegungen und Anstoßstellen möglichst sachlich. Eine einfache Skizze mit Fahrtrichtungen und Straßennamen kann verständlicher sein als eine lange Schilderung.

Lesen Sie Eintragungen vor einer Unterschrift vollständig. Halten Sie abweichende Darstellungen fest und behalten Sie eine Kopie oder ein Foto des ausgefüllten Berichts. Lassen Sie Unklarheiten nicht unter Zeitdruck als vermeintlich gemeinsame Tatsachen stehen.

Ein Bericht ist keine pauschale Zusage, alles zu bezahlen.

Der standardisierte Unfallbericht dient der Tatsachendokumentation. Ergänzen Sie keine pauschalen Aussagen wie eine alleinige Schuldübernahme oder eine private Zahlungszusage. Bei Streit oder einer unverständlichen Erklärung können Sie das Vorgehen mit der Polizei beziehungsweise einem Rechtsanwalt klären.

Formular und Erklärung: ADAC: Bedeutung des Europäischen Unfallberichts.

6. Versicherung informieren und den Vorgang ordnen.

Melden Sie einen möglichen Versicherungsfall Ihrem Versicherer unverzüglich, sobald Sie davon erfahren. Nutzen Sie dessen vorgesehenen Kontaktweg und beachten Sie die Vertragsbedingungen. Warten Sie nicht erst auf einen vollständigen Reparaturpreis. Nennen Sie die bekannten Fakten; fehlende Unterlagen und noch ungeklärte Fragen können Sie als solche kennzeichnen.

Werden Ansprüche gegen Sie erhoben, informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Ihren eigenen Fahrzeugschaden hängt der richtige Weg von Haftung und Versicherungsschutz ab. Notieren Sie Schadennummer, Ansprechpartner und Gesprächsergebnisse. Bewahren Sie Schriftverkehr und zugesandte Formulare zusammen mit den Unfallunterlagen auf.

Ist die gegnerische Versicherung unbekannt, kann der Zentralruf der Autoversicherer bei der Ermittlung helfen. Das Ermitteln des Versicherers ist noch keine Schadenmeldung und keine Zusage zur Zahlung. Eine anwaltliche Vertretung kann bei strittiger Haftung, Kürzungen oder unklaren Vereinbarungen unterstützen.

Welche Ansprüche nach einem Unfall in Betracht kommen und was geprüft werden muss ↗

Grundlagen: Anzeige eines Versicherungsfalls: § 30 VVG · Zentralruf und Schadenmeldung.

7. Darf das beschädigte Auto weiterfahren?

Ein laufender Motor sagt nichts darüber aus, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Beschädigungen an Rad, Reifen, Lenkung, Fahrwerk oder Beleuchtung, lose Teile und austretende Flüssigkeiten können eine Weiterfahrt ausschließen. Bei Zweifel lassen Sie die Situation fachlich beurteilen und organisieren geeignete Pannen- oder Abschlepphilfe. Eine Ferneinschätzung anhand eines Fotos kann die Fahrfähigkeit nicht sicher bestätigen.

Transport und Abstellort nachvollziehbar vereinbaren.

Teilen Sie dem Abschleppdienst Fahrzeugtyp und erkennbare Beschädigungen mit. Die geeignete Transportart hängt auch von Antrieb und Herstellervorgaben ab. Versuchen Sie nicht unüberlegt, ein beschädigtes Fahrzeug mit einem privaten Seil zu ziehen. Besonders wenn Lenkung oder Bremsen betroffen sind, ist ein fachgerechter Transport wichtig.

Klären Sie Zielort, Auftrag und Kosten, soweit die Situation dies zulässt. Bewahren Sie Abschlepp- und Standkostenbelege auf. Für die Begutachtung braucht ProCheck den tatsächlichen Fahrzeugstandort und einen erreichbaren Ansprechpartner. Ob Transportkosten erstattungsfähig sind, ist eine gesonderte Frage auf der Seite zu Ansprüchen nach dem Unfall.

Technischer Hintergrund: ADAC: Abschleppen und Fahrzeugvoraussetzungen.

8. Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?

Nicht jeder Schaden braucht denselben Nachweis. Ein Kostenvoranschlag beschreibt vor allem den voraussichtlichen Reparaturaufwand. Bei einem Unfallgutachten können zusätzlich Fahrzeugwerte, ein möglicher Minderwert und die technische Einordnung eines umfangreicheren Schadens wichtig sein. Ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist, ergibt sich aus dem konkreten Fall, nicht aus einer starren Eurogrenze.

Ford B-Max mit beschädigtem Vorderwagen und Fotomaßstab bei der Schadenaufnahme
Praxis statt Vermutung. Schadenaufnahme mit Fotomaßstab: Der beschädigte Vorderwagen eines Ford B-Max wird dokumentiert. Zum Praxisfall in Schwabach →

Auch verdeckte Schäden berücksichtigen.

Eine beschädigte Stoßfängerabdeckung kann Schäden an Bauteilen dahinter verdecken. Ein Radanstoß kann weitere Untersuchungen an Fahrwerk oder Struktur erforderlich machen. Oleg Tashin verbindet seine Karosseriepraxis mit der Untersuchung des tatsächlichen Fahrzeugs. Eine nötige Demontage, Vermessung oder andere Zusatzprüfung wird nach technischer Prüfung abgestimmt.

Das Gutachten trennt festgestellte Schäden, verfügbare Unterlagen und noch offene Untersuchungen. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung beantworten unterschiedliche Fragen. Die technischen Feststellungen sind eine Grundlage der Regulierung; sie sind keine Garantie dafür, dass eine Versicherung jede Position übernimmt.

Klären Sie Auftraggeber, Prüfumfang und Honorar vor der Beauftragung. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag. Besichtigung und Fertigstellung richten sich nach Zugang, Umfang und offenen Prüfungen. Weitere Informationen: Ablauf des Unfallgutachtens, Kosten und mögliche Erstattung sowie dokumentierte Schadenaufnahmen.

Reparaturkosten, Fahrzeugwerte und Wertminderung verstehen.

Reparaturkosten

Der kalkulierte Aufwand, um die festgestellten Schäden fachgerecht zu beheben. Zusätzliche Untersuchungen können weitere Feststellungen ergeben.

Wiederbeschaffungswert

Der Wert, der für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Schaden anzusetzen ist. Fahrzeugzustand, Ausstattung und Marktumfeld spielen dabei eine Rolle.

Restwert

Der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Er ist insbesondere bei einer wirtschaftlichen Totalschadenbetrachtung von Bedeutung.

Wertminderung

Ein möglicher verbleibender Minderwert trotz fachgerechter Reparatur. Ob und in welcher Höhe er vorliegt, muss im Einzelfall beurteilt werden.

9. Unterlagen bereithalten und die Reparatur vorbereiten.

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Kilometerstand, Schadenfotos, Unfallbericht und vorhandener Schriftverkehr. Ergänzen Sie Angaben zu Ausstattung, Umbauten, Wartung, früheren Schäden und Reparaturen. Verschweigen Sie keinen Vorschaden: Für die Bewertung müssen alte Spuren und der aktuelle Unfall nachvollziehbar auseinandergehalten werden.

Teilen Sie mit, wenn bereits ein Teil ausgebaut, eine Notreparatur vorgenommen oder eine Werkstatt beauftragt wurde. Wenn möglich, stimmen Sie die Schadenaufnahme vor Arbeiten ab, die den Befund verändern. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherheit oder zur Vermeidung weiterer Schäden dürfen dabei nicht einfach aufgeschoben werden; lassen Sie ausgeführte Maßnahmen dokumentieren.

Reparaturauftrag und Gutachten sind getrennte Leistungen.

ProCheck führt keine Fahrzeugreparaturen durch. Die Untersuchung und eine vereinbarte Demontage dienen der Dokumentation. Den Reparaturauftrag erteilen Sie dem gewählten Betrieb. Bewahren Sie dessen Rechnung, Reparaturfotos und weitere Belege auf. Eine spätere Reparaturbestätigung kann den feststellbaren Zustand dokumentieren; sie ersetzt keine fehlenden Nachweise für verdeckte Arbeitsschritte.

Zur Vermeidung weiterer Schäden im Versicherungsfall: § 82 VVG.

10. Haftpflicht und Kasko: unterschiedliche Grundlagen.

Die Kfz-Haftpflicht betrifft Schäden, für die gegenüber anderen gehaftet wird. Bei einer Beteiligung eines Unfallgegners müssen Haftung und Umfang möglicher Ersatzansprüche geklärt werden. Die eigene Kasko betrifft versicherte Schäden am eigenen Fahrzeug; welche Ereignisse und Leistungen enthalten sind, ergibt sich aus Ihrem Vertrag.

Teilkasko und Vollkasko haben unterschiedliche Leistungsumfänge. Eine bestehende Kaskoversicherung bedeutet daher nicht, dass jeder Unfallschaden abgedeckt ist. Auch Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Vorgaben zur Schadenaufnahme können eine Rolle spielen. Stimmen Sie bei einem Kaskoschaden das Vorgehen mit dem Versicherer ab, bevor Sie Leistungen beauftragen, deren Kosten Sie ersetzt haben möchten.

Wenn eine Haftungsquote, eine Leistungskürzung oder die Wahl des Regulierungswegs umstritten ist, ist dies eine rechtliche beziehungsweise vertragliche Prüfung. Lesen Sie die Übersicht möglicher Ansprüche und besprechen Sie Ihren Einzelfall mit einem Rechtsanwalt. ProCheck liefert dafür die vereinbarten technischen Feststellungen.

Versicherungsarten: GDV: Kfz-Haftpflichtversicherung · GDV: Teilkasko und Vollkasko.

Diese Fehler lassen sich vermeiden.

  • Für Fotos Gefahr eingehen: Dokumentieren Sie erst, wenn die Situation sicher ist.
  • Vermutungen als Fakten darstellen: Kennzeichnen Sie, was Sie selbst gesehen haben und was noch unklar ist.
  • Unterlagen ungelesen unterschreiben: Prüfen Sie Auftrag, Erklärung und Kostenbezug; klären Sie Unverständliches.
  • Das Auto ungeprüft weiterfahren: Lassen Sie Zweifel an Fahrwerk, Lenkung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen beurteilen.
  • Befunde und Belege verlieren: Sichern Sie Originalfotos und Rechnungen und dokumentieren Sie bereits ausgeführte Arbeiten.
  • Kostenübernahme voraussetzen: Unterscheiden Sie den Auftrag an einen Dienstleister von einer Erstattungsentscheidung.

Häufige Fragen nach einem Unfall.

Muss bei jedem kleinen Unfall die Polizei kommen?

Nicht jeder reine Bagatellschaden benötigt eine polizeiliche Aufnahme. Bei Verletzten, erheblichen Schäden oder ungeklärten Umständen sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Die Feststellung Ihrer Beteiligung und der Datenaustausch bleiben wichtig.

Reicht ein Zettel nach einem Parkrempler?

Nein, ein Zettel allein erfüllt die Warte- und Feststellungspflichten nicht. Klären Sie bei einem beschädigten geparkten Fahrzeug ohne anwesenden Ansprechpartner das Vorgehen mit der Polizei.

Kann ich den Schaden zuerst fotografieren und später begutachten lassen?

Eigene Fotos helfen bei der Vorbereitung. Sie ersetzen keine Untersuchung verdeckter Schäden. Stimmen Sie die Begutachtung und notwendige Veränderungen am Fahrzeug möglichst früh ab.

Wer bezahlt das Gutachten?

Das hängt unter anderem von Haftung, Erforderlichkeit und Versicherungsweg ab. Honorar und Auftrag werden vorab geklärt. Die Kostenübersicht erläutert die Grundlagen; eine pauschale Erstattungszusage ist daraus nicht abzuleiten.

Kann ProCheck das Fahrzeug in meiner Werkstatt untersuchen?

Nach Absprache ist eine Untersuchung am geeigneten Fahrzeugstandort möglich. Benötigte Hebebühne, Zugang und Demontage müssen zum Prüfumfang passen. Teilen Sie Werkstatt und Ansprechpartner mit.

Bekomme ich über WhatsApp sofort Hilfe?

Sie können ProCheck per WhatsApp schreiben; eine sofortige Antwort wird nicht zugesagt. Für die telefonische Erstaufnahme ist Oleg Tashin 24/7 erreichbar. Bei Verletzten und Notfällen wählen Sie 112 beziehungsweise 110.

Den nächsten Schritt mit ProCheck abstimmen.

Ist die unmittelbare Hilfe organisiert, nennen Sie Fahrzeug, Standort und die bekannten Beschädigungen. Mobiler Vor-Ort-Service ist bis 100 km um Nürnberg nach Absprache möglich. Besichtigungen erfolgen nach persönlich bestätigtem Termin; Büro und Prüfbereich sind nicht dauerhaft besetzt.

24/7 telefonische Erstaufnahme · Kontakt und Besichtigungsort · Ansprüche nach einem Unfall

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